Ambulance Service: 166
Lifeline: 175
Duty Hospitals and Clinics: 106
Aids Help Line: 01-722.22.22
Blood Bank: 01-821.93.91
Poisoning First Aid: 01-779.37.77
Pharmacies: 107 & 102
Open Line for Drug Addiction: 01-361.70.89
Quelle: griechische Regierung (ohne Gewähr)
Was kann eine deutsche Auslandsvertretung für Sie tun?
Wo enden die Hilfsmöglichkeiten?
Deutsche Konsularbeamte
Jährlich unternehmen ca. 40 Mio. Deutsche eine Auslandsreise. Viele von ihnen
geraten in Schwierigkeiten, aus denen sie sich aus eigener Kraft nicht befreien
können. Die Konsularbeamten unserer Auslandsvertretungen sind gehalten,
Deutschen im Ausland Rat und Beistand zu gewähren. Diese Hilfsmöglichkeiten sind
einerseits durch das Konsulargesetz vorgegeben, dürfen sich aber andererseits
nicht gegen Gesetze des Reiselandes richten.
Tragen auch Sie durch Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten dazu bei, dass Ihnen
die Ferien als die schönsten Wochen des Jahres in Erinnerung bleiben.
Dieses Faltblatt soll Ihnen einen Überblick geben, was Sie erwarten dürfen und
wo die Grenzen der Hilfe liegen.
Eine Auslandsvertretung kann
bei Passverlust
einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen.
Ihnen bei Geldverlust
Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zuhause vermitteln.
Ihnen schnelle
Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung). In Ländern
mit langwierigen Überweisungsprozeduren ist auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung
möglich.
Ihnen bis zum
Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat, gegen Rückzahlungsverpflichtung, ein
Überbrückungsgeld auszahlen.
wenn alle eigenen
Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine rückzahlbare Hilfe
zur Rückkehr nach Deutschland gewähren.
im Falle, dass
Sie Probleme mit Behörden des Urlaubslandes haben, für Sie vermitteln.
Ihnen bei Bedarf
einen vertrauenswürdigen Anwalt vor Ort benennen. Dies gilt auch für Übersetzer,
Ärzte und Fachärzte.
im Falle einer
Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen
zuhause unterrichten.
beim Tod eines
deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen
und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich
sein.
Sollte an Ihrem Urlaubsort
keine deutsche Vertretung vorhanden sein, so können Sie sich bei Verlust der Urlaubskasse
oder sonstigen Notfällen an jede andere Vertretung eines EU-Landes mit der Bitte
um Hilfe wenden.
Die Auslandsvertretung kann nicht
Führerscheinersatzpapiere
oder Personalausweise ausstellen.
Ihre Hotelschulden
bezahlen.
Ihnen bei Geldverlust
die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren.
in laufende Gerichtsverfahren
für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen.
für Sie anwaltliche
Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten.
als Filiale von
Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden.
die extrem hohen
Kosten einer Such -und Rettungsaktion übernehmen.
VOR REISEANTRITT VORSORGE TREFFEN
Prüfen Sie die
Gültigkeitsdauer Ihrer Personaldokumente .
Fertigen Sie
Kopien von Pass, Personalausweis und Führerschein.
Informieren Sie
sich, ob Sie für Ihr Urlaubsland ein Visum vor der Einreise benötigen.
Notieren Sie
Konto,-Kredit- und Scheckkartennummern, sowie die Telefonnummern Ihrer Bank und
Kreditkartenbüros, damit Sie bei Verlust oder Diebstahl sofort eine Sperrung veranlassen
können.
Denken Sie unbedingt
an ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Bei Reisen in Länder der EU und des
EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen
Auslandskrankenschein (Formular E 111). Ansonsten ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung
für die Zeit Ihres Urlaubs unbedingt anzuraten.
Ein Rettungsflug
nach Deutschland kann sehr teuer werden. Eine Rücktransportversicherung deckt
diese Kosten ab.
Lassen Sie kostbaren
Schmuck lieber zuhause im Banksafe.
AM
REISEZIEL ANGEKOMMEN ...
Meiden Sie nachts
unbeleuchtete Straßen.
Nehmen Sie, wenn
Sie ausgehen, nur soviel Bargeld mit, wie unbedingt erforderlich.
Bei einem bewaffneten
Raubüberfall ist es in der Regel sicherer, keinen Widerstand zu leisten.
Beachten Sie
die Regeln und Gesetze Ihres Urlaubslandes. Denken Sie daran, dass Sie sich als
Gast in einem fremden Land befinden. Hier gelten die Rechtsvorschriften des betreffenden
Landes, die erheblich von deutschen Gesetzen abweichen können. Manche Taten sind
darüber hinaus unabhängig vom Recht des Tatortes nach deutschem Recht strafbar.
In der Nähe von
militärischen Einrichtungen sollten sie im Zweifel lieber nicht fotografieren
oder Ihr Fernglas benutzen. In manchen Staaten gelten auch alle Verkehrs- und
Fernmeldeanlagen sowie der grenznahe Raum als "militärische Einrichtungen".
DAMIT
SIE GLÜCKLICH HEIM KOMMEN ...
Nehmen Sie keine
Gegenstände als Andenken mit, die aus gefährdeten Arten freilebender Tiere oder
Pflanzen hergestellt wurden. Nähere Auskünfte erteilt das
Bundesamt für Naturschutz.
DROGEN
Viele Länder sehen für Drogenvergehen schwerste Strafen
vor. Im schlimmsten Fall droht die Todesstrafe. Seien Sie misstrauisch, wenn sie gebeten werden, verschlossene Gepäckstücke oder Päckchen mitzunehmen, deren Inhalt Sie nicht genau kennen.
ALKOHOL
Beachten Sie, dass in manchen Ländern, wie z.B. Skandinavien, USA, Kanada
andere Regeln für den Erwerb und Konsum von Alkohol gelten. Machen Sie sich deshalb
mit den örtlichen Gepflogenheiten bekannt.
STRASSENVERKEHR
In vielen Ländern
werden Verkehrsverstöße mit hohen Geldstrafen geahndet, die oft auf der Stelle
gezahlt werden müssen. Ausländische Touristen erfahren keine Sonderbehandlung.
Halten Sie sich deshalb genau an die geltenden Verkehrsregeln.
In geschlossenen Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h,
auf Landstrassen von 80 km/h und auf Schnellstraßen 100 km/h. Verkehrssündern
(auch ausländischen Fahrern) drohen für unsere Begriffe drastische Strafen.
Auch wer nur" zu schnell fährt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis
rechnen. Polizisten, die eine Armbinde mit der Aufschrift Tourist Police"
tragen, verfügen über Fremdsprachenkenntnisse. Es besteht Anschnallpflicht,
die Promillegrenze liegt bei 0,5!
In Griechenland
herrscht wie bei uns Rechtsverkehr. Die großen Städteverbindungen und
die meisten Küstenstraßen sind gut ausgebaut, wenn auch zum Teil verkehrsreich.
In den Bergregionen findet man auf den Hauptverbindungsstrecken gute Straßenverhältnisse
vor, während kleinere Straßen eng, kurvig und zum Teil in einem Zustand
sind, die vorsichtiges Fahren zur Bedingung machen. Die Griechen fahren durchaus
mit südländischem Temperament. Hupen dient nicht nur als Warnsignal,
sondern auch zum Gruß von Freunden, auch wenn Hupen innerhalb geschlossener
Ortschaften eigentlich verboten ist. Straßenschilder entsprechen der international
gebräuchlichen Symbolsprache.
Kommt
man nach Griechenland, sollte man sich gleich zu Beginn eine aktuelle (!!!) Straßenkarte
jenes Gebietes besorgen, das man befahren will.
Besorgen Sie sich die "Road-Editions" Nr. 3 und 4, um 7,50 Euro etwas
teurer als andere Karten, dafür auch recht genau. Road Editions ist ein in
Athen ansäßiger Verlag, der in Zusammenarbeit mit dem griechischen
militärgeographischen Institut die Karten erstellt. Sie verwenden Schattierungen
und Höhenangaben, um die verschiedenen Höhenstufen zu kennzeichnen.
Es wird zwischen Schnellstraßen, Autobahnen, asphaltierte Haupt- bzw. Nebenstraßen
und Nebenstraßen unterschieden. Weiters sind Strände, Kirchen, Kapellen,
Burgen, Festungen, Leuchttürme, archäologische Stätten, ja sogar
Weinberge im Gelände sind eingezeichnet. Camper wird auch interessieren,
wo es Campingplätze gibt - die sind auch vermerkt (leider nicht die Öffnungszeiten).
Orte sind zweisprachig (griechisch / englisch) eingetragen, die Legende ist viersprachig
(gr / en / dt / it).
Die Griechen überholen
Einspurige in geringem Abstand, schneiden aber nicht. Oft hupen sie, um freundlich
auf sich aufmerksam zu machen. Sie lassen sich beim Abbiegen Zeit und warten meist
brav, bis man vorbei ist.
Fährt man
hinter einem anderen Fahrzeug (oder als MR-Fahrer in einer Gruppe) sollte man
viel mehr Abstand halten als in österreichischen oder deutschen Breiten.
Plötzliche Bremsmanöver könnten auf den rutschigen Straßen
sonst schnell ins Auge gehen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen,
doppelte Sperrlinien und Stopp-Schilder sind reine Empfehlungen, solange kein
Polizist in der Nähe ist. Die Ankündigungen von Radarüberwachungen
sind jedoch kein Gag. Auch bis Griechenland ist dieses lästige Gerät
schon vorgedrungen und wird auch tatsächlich eingesetzt.
Permanentes Schielen
ist an der Tagesordnung - einmal auf die Fahrbahn, ihre Rillen, Steinschlaglöcher
und Bodenwellen sowie die abbröckelnden, hängenden Bankette - andererseits
auf die Büsche und Wiesen am Fahrbahnrand, wo immer wieder unbeaufsichtigte
Ziegen und wilde Hunde auftauchen, die auch gerne die Fahrbahn überqueren.
Daß sie es nicht immer lebend schaffen, sieht man an den vielen Tierkadavern,
die in der Sonne verwesen.
Auch die Landschildkröte
(in Epirus gibt es etliche davon frei lebend), die wir in Parga eines Morgens
entdeckten, hat es nicht auf die andere Straßenseite geschafft, ebenso wie
der hübsche Fuchs und die zahllosen Katzen auf der E55.
Ein junger, vorher
lange Zeit in Deutschland lebender Grieche mit einer hübschen Suzuki erzählte
uns, daß er 8 Monate brauchte, um sich auf die rutschigen Fahrbahnen in
Griechenland einzustellen. Wir empfehlen, bei beginnendem Regen besser stehenzubleiben,
in Ruhe einen Kaffee zu trinken und den ersten Guß abzuwarten - dann wären
die Straßen am gefährlichsten.
Verkehrsbestimmungen:
Gurtanlege- bzw. Sturzhelmpflicht
Telefonieren am Steuer ist ohne Freisprechanlage verboten.
Kinder bis 10 Jahre müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
Gelbe Linien an den Straßenrändern sowie das Schild "Vorrangstraße"
bedeuten Parkverbot.
Privates Abschleppen ist verboten!
Alkohol am Steuer: Seit Mitte September 2002 ist die Exekutive dazu angehalten,
bei Alko-Lenkern sofort den Führerschein und das Fahrzeug einzuziehen.
Höchstgeschwindigkeiten:
Ortsgebiet: Motorräder,
PKW mit und ohne Anhänger, Wohnmobil: 50 km/h - alles andere 40 km/h.
Kraftfahrzeug
Land-/Schnellstraße
in km/h
Autobahn in km/h
Motorrad
70
90
PKW
90/110
120
PKW mit Anhänger
80
80
LKW bis 3,5 t
80
90
LKW über
3,5 t
80
80
Autobus
70
70
IM FALLE EINER FESTNAHME
Sollten Sie eines
Vergehens beschuldigt werden, ist oft die Festnahme die direkte Folge. Bestehen
Sie darauf, die zuständige deutsche Vertretung von Ihrer Festnahme zu unterrichten.
Der Konsularbeamte wird umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, Sie in allgemeiner
Form über die Rechtslage informieren, Ihnen im Bedarfsfall Rechtsanwälte benennen
und gegenüber den örtlichen Behörden auf einer ordnungsgemäßen Behandlung bestehen.
Er kann jedoch nicht Rechtsanwaltshonorare und Kautionen bezahlen oder Erfolgsgarantien
für Rechtsanwälte übernehmen.
DIEBSTAHL
Nach einem Diebstahl von Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie
sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und
lassen sich eine Kopie der Diebstahlsmeldung aushändigen. Versicherungen bestehen
grundsätzlich auf der Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden
ersetzt werden soll.
ARTENSCHUTZ
Beachten Sie die Vorschriften des Artenschutzes, der durch das Washingtoner
Artenschutzabkommen" (WA) geregelt ist. Exotische Souvenirs mögen Sie
beeindrucken, doch der Kauf etwa von geschnitztem Elfenbein oder farbenprächtigen
Schmetterlingen hinter Glas oder gar zu Souvenirs verarbeiteten Schildkrötenpanzern
verstößt gegen den Artenschutz genauso wie gegen die Einfuhrbestimmungen
in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Lassen Sie sich nicht beirren,
wenn der Händler Ihnen eine Ausfuhrgenehmigung zeigt. Eine solche kann nur
durch die Behörden Ihres Gastlandes ausgestellt werden, und die Einfuhrgesetze
in Ihrem Heimatland sind damit nicht außer Kraft gesetzt.
RELIGIÖSE
SITTEN UND GEBRÄUCHE
Sie reisen als Gast durch fremde Länder. Achten Sie regionale
Gepflogenheiten und Eigenarten, die Ihnen fremdartig erscheinen mögen. Vor
allem religiösen Sitten und Gebräuchen sollten Sie mit Toleranz und
Rücksicht begegnen. Achten Sie auch auf eine den Umständen angemessene
Kleidung während Ihrer Unternehmungen.
FKK ist zwar mittlerweile
mancherorts möglich, aber bei Einheimischen nach wie vor nicht gern gesehen.
Oben ohne" wird auch von Griechinnen immer öfter praktiziert.
Bitte orientieren Sie sich am Verhalten Einheimischer, wenn Sie sicher gehen wollen.
WEITERE INFORMATIONEN
Das
Auswärtige Amt hält für bestimmte Länder, in denen besondere Sicherheitsrisiken
bestehen, Reisehinweise bereit, die Sie auf eigens eingerichteten
Anrufbeantwortern abhören können. Näheres erfahren Sie unter Telefon
0228 17-0. Hier finden Sie auch weitere Informationen über konsularische
Hilfe durch unsere Auslandsvertretungen. Diese Broschüre und viele andere
können Sie auch anfordern.
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung,
die Sie vor anfallende Stornokosten schützt, falls Sie die Reise im Falle von
Krankheit, Unfall usw. nicht antreten können. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen
keinen umfassenden Schutz bei Auslandsreisen bieten, empfehlen wir Ihnen zusätzlich
eine separate Auslands-Krankenversicherung.
Griechenland und alle seine Inseln laden mit zahlreichen großen
und kleinen Geschäften in den Städten, touristischen Zentren und in Dörfern im
Hinterland, den Straßenständen und bunten Märkten geradezu zu einem Einkaufsbummel
ein. Bunte Stoffe zum Selbernähen oder zu fertigen Produkten verarbeitet, Textilien
aus Wolle, Korbwaren, Gold- und Silberwaren, Produkte aus Leder, Olivenholzschnitzereien
und
Kunsthandwerk aus Ton sind beliebte Erinnerungsstücke und Mitbringsel von
der schönen Urlaubszeit. So facettenreich das griechische Landschafts- und Inselbild
ist, so unterschiedlich sind auch die lokalen Spezialitäten, für die es sich lohnt,
als Souvenir mit nach Hause genommen zu werden. Auf den Ionischen Inseln werden
Wein und Oliven angebaut, deren Produkte als Souvenirs sehr beliebt sind. Auch
Honig, Gebäck, Kräuter, verschiedene Käsesorten und Handarbeiten, wie Stickereien
und Häkelspitzen sind begehrte Mitbringsel.
PANNENHILFE
Hier die Telefonnummern der wichtigsten europäischen Pannen-Hilfsdienste. Für
Notfälle kann man sich auch die Nummer der deutschen Auslandsauskunft notieren
oder ins Handy programmieren, zum Beispiel die der Telekom: 0049-40-11834, die
einem in ausländischen Telefonbüchern den Abschleppdienst sucht.
Kryoneri Travel Parga/Greece
GR - 48060 Parga
Riga Fereou13
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Tel./Fax: 0030-26840-32400
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